Definitionen:
Strassenbeleuchtung-Lichtmanagement_13201_pfeilDie a) Beleuchtungsanlage sorgt für ausreichende Sichtbedingungen, um im b) Verkehrsraum die Sicherheit der c) Verkehrsteilnehmer zu garantieren.
a) Beleuchtungsanlagen Typen:
207 SA Strassenbeleuchtung: Lichtquellen auf offenen Strecken.
Ergänzende passive Massnahmen: Verbessern die Sichtbedingungen im Verkehr und verstärken die Wirksamkeit der Beleuchtungsanlagen.
202 DB Durchfahrtsbeleuchtung: Lichtquellen für die Beleuchtung der Fahrbahn eines Tunnels oder einer Galerie.
203 AB Adaptationsbeleuchtung: Lichtquellen für die Beleuchtung der Einfahrts- und Übergangsstrecken von Tunneln oder Galerien.
204 BN Brandnotbeleuchtung: Befinden sich an den Seitenwänden auf der Seite der Notausgänge. Fehlen Notausgänge, so befinden sich die Lichtquellen auf beiden Seiten des Tunnels oder der Galerie.
205 OL Optische Leiteinrichtung: Punktuellen Lichtquellen sind links und rechts der Fahrbahn entlang der Bankette im Randstein eingelassen.
206 FWB Fluchtwegbeleuchtung: Puntkuelle Lichtquellen in Sicherheitsstollen, Fluchtstollen oder Querverbindungen.
b) Verkehrsraum Typen: Tunnel, Galerien und offene Strecken.
c) Verkehrsteilnehmer Typen:
– Lenker eines Motorfahrzeugs (Strassenverkehrsteilnehmer);
– Lenker nicht motorisierter Fahrzeuge (Strassenverkehrsteilnehmer);
– Fussgänger, der sich in einem dafür vorgesehenen Bereich bewegt;
– Fussgänger, der sich zur Selbstrettung auf einem Fluchtweg bewegt.
Outdoor Luminaire Object
Bundesamt für Umwelt (BAFU): Regelwerke Schweiz